Eine private Haftpflichtversicherung sollte heutzutage jeder besitzen. Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, muss den entstandenen Schaden ersetzen und das mit seinem kompletten Vermögen.
Unserer Meinung nach, sollte keine private Haftpflichtversicherung ohne folgende Punkte abgeschlossen werden:
• Versicherungssumme kleiner 5.000.000,- € für Personen und Sachschäden bzw. kleiner 1.000.000,- € für Sach-/Vermögensschäden Mitversicherung der • Ausfalldeckung bis zur Versicherungssumme, d.h. Deckung für Schäden durch Dritte, die keine Haftpflicht haben Schlüsselverlust z.B. für geliehene Schlüssel
• Aktiver Rechtsschutz, d.h. Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche und Abwehr unbegründeter Ansprüche
Deliktunfähige Kinder, z.B. für Schäden, welche • Kinder unter 7 Jahren verursacht haben
• Allmählichkeitsschäden, z.B. für Schäden durch Gase, Dämpfe und Feuchtigkeit • Gefälligkeitshandlungen, z.B. bei Mithilfe beim Umzug eines Freundes
Während ein heruntergefallenes Handy oder eine umgestoßene Vase auch noch problemlos aus der eigenen Tasche bezahlt werden können, kann ein Fahrradunfall mit einem Fußgänger schnell Forderungen in fünfstelliger Höhe verursachen. Die private Haftpflichtversicherung tritt in diesen Fällen ein und übernimmt die Regulierung berechtigter Ansprüche. Die private Haftpflichtversicherung gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sollte für den Schutz des eigenen Vermögens unbedingt abgeschlossen werden.
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Nachteilen, die durch Schadensersatzforderungen entstehen können. Abgedeckt sind die meisten Bereiche des privaten Lebens, Versicherungsschutz besteht als Fußgänger und Fahrradfahrer, außerdem als Besucher bei anderen Personen. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz als Tierhalter bestimmter Haustiere. Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere gehören dazu, je nach Anbieter können auch exotische Tiere mitversichert werden.
Viele private Haftpflichtversicherungen enthalten außerdem auch noch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Bausumme und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für selbst genutzte Immobilien in Deutschland. Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Regulierung von berechtigten Ansprüchen, sondern auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen. Diese zusätzliche Leistung wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet.
Kein Versicherungsschutz besteht für das Halten von Pferden und Hunden, dafür ist eine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig. Auch während einer Autofahrt besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung, aber jedes zulassungspflichtige Fahrzeug verfügt über eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung.